Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen WAVE LOUNGE HOUSEBOAT RENTAL, Florian Unger, Simon-Dach-Str. 30, 10245 Berlin (nachfolgend „Vermieter“) und der in der Buchungsbestätigung genannten Person (nachfolgend „Mieter“) über die zeitlich begrenzte Überlassung des Hausbootes zu Beherbergungs-, Freizeit- und – soweit ausdrücklich vereinbart – einschließlich vereinbarter Zusatzleistungen.

Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung des in der Buchungsbestätigung bezeichneten Hausbootes für den vereinbarten Zeitraum. Buchbar sind, soweit jeweils ausdrücklich vereinbart, ein stationärer Aufenthalt (Harbour Escape), ein Tagesaufenthalt (Day Escape) oder ein Aufenthalt mit Übernachtung (Overnight Escape) auf dem Wasser, mit eigenverantwortlicher Fahrt oder ein Aufenthalt, bei dem das Hausboot mit einem Skipper zum vereinbarten Aufenthaltsort gebracht und wieder abgeholt wird. Bei der Skippervariante dient das Hinausbringen, Ankern und Rückholen dem vereinbarten Aufenthalt; eine Rundfahrt wird nicht geschuldet.

Maßgeblich für Umfang, Zeitraum, Personenzahl, Boot, Übergabeort, Nutzungsart, Fahrtgebiet, Fahrten, Zusatzleistungen und Preis sind das konkrete Angebot und die Buchungsbestätigung.

Bei Buchungen über Vermittlungsportale (wie z.B. Airbnb und Click & Boat) gelten für Buchungsvorgang, Zahlungsabwicklung sowie portalinterne Storno- und Erstattungsbedingungen die dort wirksam einbezogenen Bedingungen, soweit sie von diesen AGB abweichen. Im Übrigen gelten diese AGB, insbesondere für Nutzung, Sicherheit, Übergabe, Rückgabe, Kaution und Haftung.

Individuelle, ausdrücklich bestätigte Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Buchung und Vertragsschluss

Darstellungen freier Termine und Angebote des Vermieters sind grundsätzlich freibleibend. Mit der Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zu den vor Abgabe der Anfrage angezeigten Leistungen und Preisen ab. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Vermieters in Textform oder durch die verbindliche Buchungsbestätigung des jeweils verwendeten Buchungssystems zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar, sofern sie lediglich den Eingang der Anfrage bestätigt.

Der Mieter hat vor Mietbeginn alle für die sichere Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere Teilnehmerzahl, Selbstfahrt, bootsführende Person und erforderliche Rettungswesten.

3. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise einschließlich ausdrücklich gebuchter Zusatzleistungen. Bei Direktbuchungen einschließlich Buchungen über die Website bzw. das dort eingebundene Buchungssystem (Anny) ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtmietpreises binnen sieben Kalendertagen nach Rechnungstellung fällig. Der Restbetrag ist spätestens sieben Kalendertage vor Mietbeginn ohne erneute Aufforderung zu zahlen. Bei Buchungen weniger als sieben Kalendertage vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag nach Rechnungstellung sofort fällig.

Bei Buchungen über ein Vermittlungsportal gelten für Zahlungsart, Fälligkeit und Erstattung die dort wirksam vereinbarten Bedingungen. Gesetzliche Rechte des Vermieters bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

4. Übergabe, Zustand, Protokoll und Rückgabe

Das Hausboot wird am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit gereinigt und in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand übergeben. Vor Übernahme erfolgt eine Sicherheitseinweisung.

Bei Übergabe werden insbesondere sichtbarer Zustand und vorhandene Schäden, Tank- und Frischwasserstand, Ladestand der Bordbatterien, Schlüssel, Zusatzausrüstung und Kaution dokumentiert. Der Mieter hat erkennbare Schäden oder Abweichungen unverzüglich mitzuteilen, damit diese dokumentiert werden können. Die Unterzeichnung des Protokolls bestätigt nur die konkret dokumentierten Feststellungen und stellt weder einen generellen Verzicht des Mieters auf Rechte noch eine von Gesetzes wegen abweichende Beweislast dar.

Das Hausboot ist am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Ort mit sämtlichen Schlüsseln, Ausrüstungsgegenständen und überlassenem Inventar zurückzugeben. Persönliche Gegenstände und Abfälle sind zu entfernen; das Boot ist besenrein zu übergeben.

Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter den ihm hierdurch entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen. Für jede angefangene Stunde einer vom Mieter zu vertretenden Verspätung wird eine Verspätungspauschale in Höhe von 100,00 EUR berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ein nachgewiesener höherer Schaden bleibt ersatzfähig, wobei die Pauschale angerechnet wird.

5. Selbstfahren, Fahrgebiet, Versicherung

Das eigenständige Führen des Hausbootes ist nur zulässig, wenn Selbstfahrt ausdrücklich vereinbart wurde. Das Boot darf ausschließlich von der bei Buchung benannten und vom Vermieter nach Einweisung zugelassenen Person geführt werden. Diese muss mindestens 21 Jahre alt, fahrtüchtig und im Besitz der für das jeweilige Fahrtgebiet erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis sein. Fahrerlaubnis und Identität sind bei Übergabe nachzuweisen.

Ohne gültigen Nachweis, Einweisung oder bei fehlender Fahrtüchtigkeit darf das Boot nicht selbständig geführt werden. In diesem Fall ist die Nutzung nur mit einem vom Vermieter gestellten Skipper möglich, sofern dies organisatorisch und sicher möglich ist.

Das Führen des Hausbootes unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt. Der Mieter darf eine solche Person nicht als Schiffsführer einsetzen oder ihr die Führung des Hausbootes überlassen. Verstößt der Mieter selbst gegen dieses Verbot oder überlässt er das Hausboot oder dessen Führung entgegen diesem Verbot einer anderen Person, haftet er für die hierdurch verursachten Schäden.

Die beabsichtigte Fahrtroute und das zulässige Fahrgebiet sind vor Fahrtbeginn mit dem Vermieter abzustimmen und einzuhalten. Wegen der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere geringer Brückendurchfahrtshöhen, ist das Fahrgebiet beschränkt. Eigenständiges An- und Ablegen ist nicht gestattet; der vom Vermieter gestellte Skipper unterstützt das An- und Ablegen am vereinbarten Liegeplatz zu Beginn und Ende der Mietzeit.

Behördliche und örtliche Vorschriften, insbesondere Verkehrs-, Geschwindigkeits-, Nachtfahr-, Anker-, Umwelt- und Beleuchtungsvorschriften, sind einzuhalten. Fahrten bei Sturm, Hochwasser, Sichtweiten unter 50 Metern oder sonstigen konkret gefährlichen Bedingungen sind untersagt. Bei Selbstfahrt ist ab Windstärke 4 die Fahrt einzustellen und – soweit sicher möglich – eine geschützte Bucht aufzusuchen.

Während der Fahrt sind Motortemperatur und Kühlwasserstrahl laufend zu kontrollieren. Das Boot darf weder gewerblich zur Personen- oder Güterbeförderung noch für Wett- oder Regattafahrten verwendet werden.

Der Mieter trägt bei vereinbarter Selbstfahrt die Kosten des verbrauchten Kraftstoffs. Das Boot wird vollgetankt übergeben und ist im vereinbarten Heimathafen vollgetankt zurückzugeben. Ist dies nicht möglich oder unterbleibt die Betankung, kann der Vermieter die tatsächlich erforderlichen Betankungs- und Bearbeitungskosten sowie einen nachgewiesenen weiteren Schaden verlangen.

Das Hausboot ist haftpflicht- und kaskoversichert. Die vereinbarte Kaskoselbstbeteiligung beträgt 1.500,00 EUR je Schadenfall. Versicherungsschutz, Ausschlüsse und Rückgriffsmöglichkeiten richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Tatsächlich erbrachte Versicherungsleistungen werden bei der Schadensabrechnung berücksichtigt; ein darüber hinausgehender Anspruch bleibt nach den gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.

6. Skipper-Service

Ist Selbstfahrt nicht vereinbart, führt ausschließlich der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person das Hausboot. Die in der Buchungsbestätigung vorgesehene Fahrt vom Liegeplatz zu einem vereinbarten Aufenthaltsort bzw. einer nahegelegenen Bucht und zurück ist nur im vereinbarten Umfang geschuldet und steht unter dem Vorbehalt von Wetter, Wasserstand, behördlichen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen. Bei der Skippervariante ist grundsätzlich keine Rundfahrt geschuldet, sondern nur die ausdrücklich vereinbarte Verbringung zum Aufenthaltsort und Rückholung.

7. Belegung, Sicherheits- und Verhaltenspflichten

Die zulässige Höchstzahl für die Belegung des Hausbootes beträgt 12 Personen, soweit für die konkret gebuchte Nutzungsart keine geringere Belegung angegeben ist. Während einer Fahrt müssen mindestens zwei volljährige Personen an Bord sein. Bei vor Anker liegendem Hausboot muss stets mindestens eine volljährige Person an Bord bleiben.

Der Mieter hat alle Mitreisenden vor Nutzung über die Sicherheits- und Nutzungsregeln zu informieren und im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten auf deren Einhaltung hinzuwirken.

Kinder und Nichtschwimmer müssen in den Außenbereichen eine passende Rettungsweste tragen. Anzahl und Körpergewicht mitreisender Personen unter 40 kg sind rechtzeitig mitzuteilen, damit geeignete Rettungswesten bereitgestellt werden können.

Rauchen im Innenbereich und offenes Feuer sind untersagt. Außen darf nur geraucht werden, wenn Rauch nicht in die Innenräume gelangt und Asche sowie Zigarettenreste ausschließlich in den bereitgestellten Aschenbechern entsorgt werden. Ein vorhandener Kamin darf nur nach vorheriger Abstimmung, entsprechend der Einweisung und unter ständiger Aufsicht betrieben werden.

Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten. Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform an Bord erlaubt. Das Hausboot darf Dritten nicht zur eigenständigen Nutzung überlassen werden.

Veränderungen an Boot, Ausrüstung und Inventar sowie die Mitnahme gefährlicher Güter oder nicht deklarierter zollpflichtiger Waren sind untersagt.

Für das Bord-WC darf ausschließlich das vom Vermieter bereitgestellte Toilettenpapier verwendet werden. Anderes Papier, Hygieneartikel, Gegenstände und Abfälle dürfen nicht eingeleitet werden. Verursacht der Mieter durch eine schuldhafte Zuwiderhandlung eine Verstopfung oder Beschädigung, kann der Vermieter eine Reinigungs- und Reparaturpauschale in Höhe von 500,00 EUR verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein nachgewiesener höherer Schaden bleibt ersatzfähig; die Pauschale wird angerechnet.

8. Schäden, Störungen, Havarien und Unfälle

Schäden, Funktionsstörungen, Grundberührungen, Havarien, Diebstahl und Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Bei Gefahr für Personen sind zunächst die erforderlichen Not- und Rettungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei Unfällen mit Drittbeteiligung und bei Diebstahl ist die zuständige Polizei hinzuzuziehen.

Notwendige Reparaturen werden nur vom Vermieter veranlasst, soweit nicht sofortiges Handeln zur Gefahrenabwehr oder zur Schadenminderung erforderlich ist.

Erklärungen gegenüber Dritten über eine eigene oder fremde Haftung sind grundsätzlich zu unterlassen.

9. Kaution

Die Kaution beträgt bei vereinbarter Selbstfahrt 1.500,00 EUR, bei Nutzung mit Skipper 500,00 EUR, bei rein stationärer Nutzung im Hafen 500,00 EUR, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes ausgewiesen ist. Die Kaution ist vor Übernahme per Überweisung oder bei Übergabe in bar zu leisten, soweit die Buchungs- oder Portalbedingungen keine andere Abwicklung vorsehen.

Die Kaution dient der Sicherung fälliger Ansprüche des Vermieters aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Schäden, Fehlbeständen, Kraftstoff, Sonderreinigung, verspäteter Rückgabe oder sonstiger vom Mieter zu vertretender Vertragsverletzungen. Der Vermieter darf berechtigte und fällige Ansprüche mit der Kaution verrechnen.

Bei noch zu prüfenden Schäden darf ein angemessener Betrag bis zur Klärung zurückbehalten werden. Bei beanstandungsfreier Rückgabe wird der nicht benötigte Kautionsbetrag spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen zurückerstattet. Die Kaution ist keine Haftungsobergrenze.

10. Haftung und Verantwortlichkeit des Mieters

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Hausboot, an dessen Inventar, an sonstigen vom Vermieter bereitgestellten Sachen sowie für Schäden gegenüber Dritten. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch eine Verletzung der in diesen AGB, der Buchungsbestätigung, der Einweisung oder sonstiger verbindlicher Anweisungen des Vermieters festgelegten Pflichten entstehen.

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche von ihm mitgebrachten oder auf das Hausboot eingeladenen Personen über die für die Nutzung geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln zu informieren und deren Einhaltung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu gewährleisten.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch Mitreisende, Gäste oder sonstige Personen verursacht werden, denen er die Nutzung des Hausbootes oder einzelner Einrichtungen gestattet, soweit ihm deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist oder er selbst eine ihm obliegende Pflicht schuldhaft verletzt hat, insbesondere eine Auswahl-, Einweisungs-, Aufsichts- oder Sicherungspflicht.

Der Mieter hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Personen an Bord nicht durch vermeidbares Fehlverhalten gefährdet werden und dass sicherheitsrelevante Einrichtungen bestimmungsgemäß verwendet werden.

Vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen Schaden dar. Die Kaution und eine bestehende Versicherung begrenzen die gesetzliche Haftung des Mieters nicht. Der Mieter hat für eine angemessene Sicherung seiner persönlichen Gegenstände selbst Sorge zu tragen.

11. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach zwingenden Vorschriften des Miet-, Delikts-, Produkthaftungs- oder sonstigen Verbraucherschutzrechts, bleibt unberührt.

12. Stornierung durch den Mieter und Nichtantritt

Für Direktbuchungen einschließlich über das auf der Website eingebundene Buchungssystem durchgeführten Buchungen kann der Mieter bis einschließlich 14 Kalendertage (bei Day Escape oder Overnight Escape) bzw. 3 Kalendertage (bei Harbour Escape) vor Beginn der vereinbarten Nutzung in Textform (z. B. per E-Mail) kostenfrei stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.

Bei einer Stornierung später als 14 Kalendertage (bei Day Escape oder Overnight Escape) bzw. 3 Kalendertage (bei Harbour Escape) vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt werden grundsätzlich 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Nachteil entstanden ist. Der Vermieter bleibt berechtigt, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. Tatsächlich erzielte Erlöse, beispielsweise aus einer anderweitigen Vermietung, ersparte Aufwendungen sowie bereits geleistete Zahlungen werden auf die geschuldeten Beträge angerechnet; ein etwaiger Überschuss wird erstattet. Für Buchungen über Vermittlungsportale gelten vorrangig die dort wirksam vereinbarten Stornierungs- und Erstattungsbedingungen.

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

13. Ausfall, Sicherheitsmaßnahmen und außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, eine konkrete Fahrt oder Nutzung ganz oder teilweise zu unterbrechen, zu verschieben oder zu untersagen, soweit dies aufgrund von Wetter-, Wasser- oder Sichtverhältnissen, behördlichen Vorgaben, technischen Sicherheitsmängeln, notwendigen Reparaturen, Ausfall des Skippers, höherer Gewalt oder sonstigen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich ist.

Dies gilt insbesondere bei Sturm, Hochwasser, gefährlicher Sicht, behördlichen Fahrverboten, unvorhersehbaren technischen Defekten oder sonstigen Umständen, die die sichere Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich oder unzumutbar machen.

Soweit verfügbar und zumutbar, kann der Vermieter zunächst einen Ersatztermin oder ein für die vereinbarte Nutzung geeignetes Ersatzboot anbieten. Ein Wechsel des Termins oder eines wesentlichen Leistungsgegenstands bedarf der Zustimmung des Mieters. Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, werden für die nicht erbrachte Leistung bereits gezahlte Beträge nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet.

Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Haftungsmaßstäben. Ein Ausschluss zwingender gesetzlicher Ansprüche wird nicht vereinbart.

Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Gefährdung von Personen oder Boot, unbefugter Überlassung an Dritte, erheblicher Überschreitung der zulässigen Personenzahl, fehlender Fahrtauglichkeit oder Fahrerlaubnis bei vereinbarter Selbstfahrt oder wiederholten bzw. schwerwiegenden Verstößen gegen Sicherheits- und Nutzungsregeln.

14. Datenschutz und GPS-Ortung

Das Hausboot ist aus Sicherheits- und Diebstahlschutzgründen mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Verarbeitung von Positionsdaten, erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung und der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Datenschutzerklärung ist dem Mieter vor Vertragsschluss zugänglich und enthält insbesondere Angaben zu Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten [www.wave-lounge.de/datenschutz].

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.

Individuelle vertragliche Vereinbarungen müssen mindestens in Textform erfolgen und haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen nach Vertragsschluss haben ebenfalls mindestens in Textform zu erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.